Arzthaftung

Sie vermuten einen Arztfehler, fühlen sich als Opfer eines Behandlungsfehlers oder es geht Ihnen nach einem Klinikaufenthalt immer noch nicht besser?
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Behandlungsfehler

Sie sind Opfer von Arzt- und Behandlungsfehler: kontaktieren sie uns, wir sind ausschließlich für geschädigte Patienten tätig.
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Medizinprodukthaftung

Mangelhafte Medizinprodukte sind Gründe für eine Schmerzensgeldforderung auch für mögliche Zukunftsschäden.
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Fachanwälte
für Ärztefehler

Nach einem Arztbesuch oder Klinikaufenthalt geht es Ihnen nicht besser, der Zustand Ihrer Gesundheit hat sich verschlechtert. Dann hat ein Arzt, Zahnarzt oder Physiotherapeut möglicherweise einen Fehler begangen und gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen. Dafür muss er haften – die Arzthaftung greift. Denn jeder hat das Recht auf Unversehrtheit, so ist es gesetzlich festgelegt. Kliniken oder Krankenhäuser können so ebenfalls in die Verantwortung / Haftung genommen werden, denn für Sie gilt das gleiche.

Unabhängig von Ihrer Situation helfen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Ersteinschätzung:

  • wenn Sie ein ungutes Gefühl nach einer Behandlung oder Diagnose haben und nicht wissen, an wen Sie sich wenden können.
  • als geschädigten Patienten und vertreten nur Ihre Rechte, stehen nur auf der Seite der Patienten
  • mit unserer über 20 Jahre Erfahrung als Fachanwälte für Medizinrecht bei angegriffener oder zerstörter Gesundheit.
  • mit Einfühlungsvermögen und Respekt.
  • und haben immer ein offenes Ohr für Sie in Ihrer jeweils besonderen Situation.

Nehmen sie unverbindlich telefonisch Kontakt auf:

Wann haben Sie als Patient ein Anrecht auf Schadenersatz?
Warum ein Fachanwalt für Medizinrecht?
Das sind unsere unabhängigen Patientenanwälte:
Fachanwälte bei Ärtztefehlern | Medizinrecht - Fachanwalt

Warum ein Fachanwalt

für Medizinrecht?

Wegen des oftmals komplizierten Sachverhaltes im medizinischen Bereich ist es sinnvoll, einen auf diesem Gebiet erfahrenen und hoch spezialisierten Anwalt (Patientenanwalt) frühzeitig zu beauftragen.

Patientenanwälte haben immer die Qualifikation des „Fachanwaltes für Medizinrecht" und vertreten ausnahmslos die Seite des Patienten. Sie helfen Ihnen, herauszufinden, ob ein ärztlicher Aufklärungs- oder Behandlungsfehler vorliegt und stehen dann an Ihrer Seite, um einen Schadensersatz durchsetzen.

Schmerzensgeldtabellen zur Abschätzung Ihres Falles sind das falsche Mittel. Sie entstehen willkürlich, ohne wissenschaftliche oder statistische Grundlage, sind oft lange überholt und nicht an die geänderten aktuellen Rechtsprechungen und Gesetzgebungen angepasst. Schmerzensgeldtabellen setzen voraus, dass man Ihren Fall tatsächlich mit einem anderen vergleichen kann. Dies ist nicht möglich, weil jeder Mensch sein gesundheitliches Schicksal anders erleidet und erlebt. Jeder Fall ist individuell. Der Schadensersatz (das häufig zugebilligte Schmerzensgeld) kann die gesundheitlichen Folgen eines ärztlichen Behandlungsfehlers zwar nicht beseitigen, aber helfen, das zukünftige Leben erträglicher zu machen.

Ob gerichtlich oder außergerichtlich: unsere Patientenanwälte für Arzthaftungsrecht unterstützten Sie dabei, einen für Sie geeigneten Weg zu finden.

Aufgrund der Besonderheiten des Arzthaftungsrechts bitten wir um Verständnis, wenn wir Ihnen einen besonders geeigneten Spezialisten nennen, selbst wenn dieser nicht in Ihrer unmittelbaren Nähe zu finden ist. Für die Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs ist die Kompetenz des Patientenanwalt wichtiger als räumliche Nähe der Kanzlei. Der Patientenanwalt ist darauf spezialisiert kranke Patienten, die nicht mobil sind, zu betreuen.

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Fachanwälte für Ärztefehler | Medizin Anwalt - Ärztepfusch

Ihr Recht als Patient

Habe ich einen Anspruch?

  • Falsche oder unzureichende Diagnose wie z.B. eine verspätete oder falsche Krebsdiagnose bzw. Krebsvorsorgeuntersuchung.
  • Infektionen durch Keime im Krankenhaus:
  • mangelhafte Nachsorge / Pflege.
  • Falsche Medikamentenverabreichung.
  • Sonstige ärztliche falsche Handlungen oder Unterlassungen.
  • Falsche Zahnarztbehandlung.

Die Möglichkeiten einer Fehlbehandlung sind so vielfältig wie mögliche Erkrankungen des Menschen.
Beispiele:

  • Verstöße gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht schon bei der Diagnose: Falsche Diagnose oder mangelhafte Aufklärung bei bevorstehenden Untersuchungen oder Operationen. Die Aufklärungspflicht beim Arzt oder im Krankenhaus muss ohne Druck auf den Patienten erfolgen.
  • Dokumentationsfehler sowie sonstige Pflichtverstöße.
  • Unterlassen eines rechtzeitigen Überweisens zum Facharzt,
  • Hygienemängel oder Pflegefehler wie beispielsweise die Entwicklung eines Dekubitus oder Stürze. Letztere sollten in einem modernen Klinikalltag überhaupt nicht mehr vorkommen. Sie werden deshalb auch als beherrschbares Risiko bezeichnet.
  • Ein Ärztefehler kann aber auch organisatorisch begründet sein, zum Beispiel wenn Pflegepersonal falsch oder gar nicht angewiesen wurde.
  • Neben häufigen Behandlungsfehlern im Bereich der Orthopädie (insbesondere Knie- und Hüftgelenksoperationen) und im Bereich der zahnärztlichen Versorgung, stehen ärztliche Behandlungsfehler im Bereich der Frauenheilkunde/Gynäkologie im oberen Drittel der bestätigten Fälle.
  • Medizinprodukthaftung. z.B. schlechte Qualität eines künstlichen Kniegelenks.
  • Ansprüche gegenüber Rententräger die zustehende Rentenansprüche verweigern.

Wichtig zu wissen für Sie als geschädigter Patient:

Die Beweislast für einen Diagnosefehler, Aufklärungsfehler oder Behandlungsfehler liegt in den meisten Fällen beim Geschädigten.
Daher ist die juristische Bewertung des Falls des geschädigten Patienten essentiell wichtig.
Ein darauf spezialisierter Fachanwalt für Medizinrecht, der nur die Patientenseite vertritt, kann sachgerecht die Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen betreiben.

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