Berechnung des Schmerzensgeldes
Wenn Sie vermuten, dass bei Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt, haben Sie das Recht auf eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Anwalt für Zahnarzthaftung. Diese Anwälte arbeiten eng mit medizinischen Gutachtern zusammen, um die Erfolgsaussichten Ihres Falles zu bewerten und Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen.