
Ihre rechtlichen Ansprüche bei zahnärztlichen Behandlungsfehlern
Bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern stehen Ihnen folgende Ansprüche zu:
– Schmerzensgeld: Bei erheblichen gesundheitlichen Folgen können Sie mit mindestens 5.000€ Schmerzensgeld rechnen, je nach Schwere des Falles auch deutlich mehr. Bei Vorliegen einer zahnärztlichen Fehlbehandlung hat die Klägerin bei unbrauchbarer Leistung des Schädigers ein Wahlrecht, ob sie das Behandlungshonorar zurückverlangt oder die Zahlung der Kosten einer Nachbehandlung geltend macht.
– Schadensersatz: Sie haben Anspruch auf Ersatz aller zusätzlichen Behandlungskosten, Verdienstausfall und Folgeschäden. Der Patient kann die ärztliche Behandlung nicht faktisch kostenlos erhalten, was den Schädiger unangemessen benachteiligen würde.
– Kostenerstattung: In begründeten Fällen können Krankenkassen oder der verursachende Zahnarzt zur Übernahme der Kosten für Nachbehandlungen verpflichtet werden.
Verjährungsfristen bei zahnärztlichen Behandlungsfehlern
Die Verjährungsfrist nach § 195 BGB beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Schadens. Ansprüche aus einem ärztlichen Behandlungsfehler verjähren immer drei Jahre, nachdem die Patientin Kenntnis hatte. Die Stoppuhr startet auch dann, wenn die geschädigte Person den Zusammenhang zwischen ärztlichem Fehlverhalten und seinem Schaden hätte erkennen müssen.
Eine schleichende Paradontitis macht sich für Patienten beispielsweise erst spät bemerkbar, während der Zahnarzt sie schon viel früher erkennen und behandeln sollte – weit vor einem drohenden Zahnverlust. Hat Ihr Zahnarzt aber statt des Weisheitszahns den Backenzahn gezogen, stellen Sie als Klägerin den Fehler auf der Stelle fest. Dann beginnt die Uhr zu ticken.
In beiden Fällen verlieren Sie einen oder sogar mehrere Zähne, doch die Verjährungsfrist fällt vollkommen unterschiedlich aus. Ein Behandlungsfehler beim Zahnarzt im Zuge einer Wurzelbehandlung kann entweder kurz danach oder erst später zutage treten. Wann der Patient etwas hätte bemerken müssen, ist manchmal strittig.
So beweisen Sie einen zahnärztlichen Behandlungsfehler
Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, benötigen Sie:
– Vollständige Patientenakte: Fordern Sie umgehend Ihre komplette Dokumentation vom Zahnarzt an. Diese Unterlagen sind entscheidend, um den Behandlungsverlauf nachvollziehen zu können und mögliche Fehler zu identifizieren.
– Zahnmedizinisches Gutachten: Ein unabhängiger Sachverständiger muss den Behandlungsfehler bestätigen. Dieses Gutachten ist oft das Kernstück Ihrer Beweisführung und sollte von einem anerkannten Experten erstellt werden.
– Heil- und Kostenplan: Zum Nachweis der finanziellen Einbußen sollten Sie alle Dokumente zu geplanten und durchgeführten Behandlungen sowie deren Kosten sammeln.
– Dokumentation aller Beschwerden: Führen Sie ein Schmerztagebuch und dokumentieren Sie alle Einschränkungen. Eine lückenlose Dokumentation Ihrer Beschwerden und deren Auswirkungen auf Ihren Alltag kann die Höhe des Schmerzensgeldes maßgeblich beeinflussen.

Die meisten Patienten fragen sich, ob eine Klage mit hohen Kosten verbunden ist.
Wichtig zu wissen:
– Oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten.
– Falls keine Versicherung besteht, kann eine Finanzierung über Prozesskostenhilfe oder einen Prozessfinanzierer erfolgen.
– In einigen Fällen kann der Zahnarzt sogar zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet werden.
Das Patientenrechtegesetz stärkt dabei die Position der Klägerinnen im Arzthaftungsrecht. Der Behandlungsvertrag zwischen Patient und Arzt unterliegt besonderen Voraussetzungen, die bei einer Einsichtnahme in die Akten berücksichtigt werden müssen. Die Haftung des Arztes kann nach einem Urteil zur Berufung führen, besonders wenn es um Zahnkronen oder andere komplexe Versorgungsformen geht.
Die vier Gruppen der Rechtsfälle im Zahnmedizinrecht
Im Zahnmedizinrecht werden Rechtsfälle in vier Hauptgruppen unterteilt:
1. Aufklärungsversäumnisse: Wenn der Zahnarzt seiner Pflicht zur umfassenden Aufklärung nicht nachkommt.
2. Dokumentationsfehler: Mangelnde oder fehlerhafte Dokumentation der Behandlung.
3. Behandlungsfehler: Verstöße gegen den zahnärztlichen Facharztstandard.
4. Sonstige Pflichtverstöße: Weitere Verletzungen der zahnärztlichen Sorgfaltspflicht.
Wie lange dauert ein zahnärztliches Gutachten?
Die Erstellung eines zahnmedizinischen Gutachtens nimmt in der Regel 4-6 Wochen in Anspruch. Bei komplexen Fällen oder wenn zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind, kann es bis zu 3 Monate dauern.
Was kostet eine Klage ohne Rechtsschutzversicherung?
Die Kosten einer Zahnarzthaftungsklage ohne Rechtsschutzversicherung richten sich nach dem Streitwert. Bei einem typischen Streitwert von 10.000€ betragen die Gesamtkosten (Anwalts- und Gerichtskosten, Sachverständigengutachten) etwa 3.500-5.000€. Bei Prozesserfolg trägt diese Kosten die Gegenseite.
Wie beweise ich, dass mein Zahnersatz falsch eingesetzt wurde?
Der Nachweis eines fehlerhaft eingesetzten Zahnersatzes erfordert:
– Ein zahnärztliches Sachverständigengutachten
– Röntgenaufnahmen vor und nach der Behandlung
– Dokumentation aller Beschwerden (Schmerzen, Funktionseinschränkungen)
– Stellungnahmen behandelnder Zahnärzte zur Nachversorgung
Muss ich meinen Zahnarzt vor einer Klage abmahnen?
Eine Abmahnung ist rechtlich nicht erforderlich, kann aber sinnvoll sein. Oft reagieren Anwälte bzw. deren Haftpflichtversicherungen auf ein anwaltliches Schreiben mit einem Vergleichsangebot, was einen langwierigen Prozess vermeiden kann.
Wie hoch ist die Erfolgsquote bei Zahnarzthaftungsklagen?
Die Erfolgsquote bei Zahnarzthaftungsklagen liegt bei etwa 60-70%, wenn ein qualifiziertes zahnmedizinisches Gutachten den Behandlungsfehler bestätigt. Ohne Gutachten sinkt die Erfolgswahrscheinlichkeit auf unter 20%.
In diesem Rechtsgebiet ist das Handeln eines Fachanwalts oft entscheidend, um Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen. Für Klägerinnen ist der Behandlungsvertrag die Grundlage, auf der Rechtsanwälte argumentieren können.