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Arzthaftung

Ärzte haften für Fehler. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht, wenn es um Arzthaftung geht.

Sie vermuten einen Arztfehler, fühlen sich als Opfer eines Behandlungsfehlers oder es geht Ihnen nach einem Klinikaufenthalt immer noch nicht besser? Dann könnte ein Fehlverhalten des Arztes oder Therapeuten einer Reha vorliegen und es greift die Arzthaftung. Sie als Patient haben das Recht auf Unversehrtheit.

Typische Verstöße eines Arztes oder der Klinik sind:

  • eine unzureichende oder nicht erfolgte Aufklärung zu Behandlungen oder Operationen
  • unzureichende Dokumentenführung
  • Die Ärzte bestreiten jeden Fehler
  • Versicherungsträger verweigern Schadensersatz
  • Schmerzensgeldforderungen wurden abgelehnt
  • Sie wissen nicht wie´s weitergeht, beruflich, familiär

Wir vertreten Sie bei:

  • Aufklärungsfehler
  • Dokumentationsfehler
  • Diagnosefehler
  • Befunderhebungsfehler
  • Behandlungsfehler

Nehmen sie unverbindlich telefonisch Kontakt auf:

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