Verjährung von Behandlungsfehler: Ihre Rechte, Fristen und Handlungsmöglichkeiten

Wenn Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, stellt sich oft eine zentrale Frage: Wie lange haftet ein Arzt? In diesem Beitrag erhalten Sie eine umfassende juristische Orientierung zur Verjährung bei ärztlichen Behandlungsfehlern. Sie erfahren, welche Zeitvorgaben gelten, wie der Verlust des Klagerechts gehemmt werden kann und welche Strategien helfen, Ihre Rechte auf Entschädigung oder Schmerzensgeld zu sichern. Nutzen Sie dieses Wissen, um Ihre Position rechtzeitig und rechtssicher zu stärken.

Die rechtlichen Grundlagen der Verjährung in Deutschland

Der Verlust des Klagerechts ist ein zentrales Element des deutschen Zivilrechts und dient dem Rechtsfrieden sowie der Rechtssicherheit. Sie legt fest, bis wann ein Anspruch rechtlich geltend gemacht werden kann. Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, kann der Schuldner die sogenannte Einrede der Verjährung geltend machen, wodurch der Anspruch zwar nicht erlischt, aber nicht mehr durchgesetzt werden kann. Besonders im Bereich des Medizinrechts hat der Verlust des Klagerechts eine große Bedeutung, da es für Patient:innen oft schwierig ist, Behandlungsfehler sofort zu erkennen.

Die rechtlichen Grundlagen der Verjährung in Deutschland

Die rechtliche Grundlage für die Verjährung ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt, insbesondere in den Paragraphen § 195 BGB und § 199 BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, es gibt jedoch auch Ausnahmen, z. B. bei grob fahrlässiger Unkenntnis. Wenn Sie Opfer einer Fehlbehandlung wurden, sollten Sie sich daher frühzeitig juristisch informieren, um Ihre Rechte rechtzeitig wahrzunehmen.

Verjährungsfrist von drei Jahren bei Behandlungsfehlern

Der Verlust des Klagerechts eines Behandlungsfehlers richtet sich in den meisten Fällen nach der Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Diese Frist setzt ein mit dem Jahresende, in dem die oder der Patient Kenntnis über den Fehler sowie die Person des Schuldners erlangt hat oder bei fahrlässiger Unkenntnis hätte erlangen müssen. Das bedeutet konkret: Haben Sie beispielsweise im März 2022 erfahren, dass ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, beginnt die Verjährungsfrist am Schluss des Jahres 2022, also am 31.12.2022. Sie hätten dann bis zum 31.12.2025 Zeit, Ihre Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen.

Diese sogenannte kenntnisabhängige Verjährung sorgt dafür, dass Patient:innen ausreichend Zeit bleibt, sich über den Verlauf und die Folgen einer fehlerhaften Behandlung Klarheit zu verschaffen. Doch Vorsicht: Wer zu lange zögert, riskiert den Verlust seines Anspruchs auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Um das zu verhindern, empfiehlt sich eine frühe ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder eine entsprechende Beratungsstelle.

Absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren bei Behandlungsfehlern

Unabhängig von der Kenntnis kann auch eine absolute Verjährungsfrist greifen. Diese beträgt gemäß § 199 Abs. 3 BGB zehn Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstand – also meist ab dem Tag der ärztlichen Behandlung. Das heißt: Auch wenn Sie erst viele Jahre später erfahren, dass ein Behandlungsfehler vorlag, können Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz trotzdem verjährt sein.

Diese Regelung soll die Rechtsunsicherheit für Ärzte und Krankenhäuser begrenzen. Denn es ist für Behandelnde schwer, sich nach vielen Jahren noch gegen Vorwürfe wegen eines Behandlungsfehlers zu verteidigen. Diese zehnjährige Zeitvorgabe kann nicht durch späteres Wissen unterbrochen werden. Die Verjährung tritt also auch dann ein, wenn Sie keinerlei Kenntnis über den Fehler hatten.

Hemmung und Neubeginn der Verjährung eines Behandlungsfehlers

Die Hemmung der Verjährung bedeutet, dass der Ablauf der Verjährungsfrist für einen bestimmten Zeitraum unterbrochen wird. Dies ist besonders relevant, wenn Sie sich ohne Gerichtsverfahren um eine Klärung bemühen oder ein medizinisches Gutachten eingeholt wird. Gemäß § 203 BGB wird der Verlust des Klagerechts gehemmt, solange zwischen den Parteien Verhandlungen über den Anspruch laufen.

Beispiel: Sie treten 2023 mit einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler an das Krankenhaus heran und fordern Akteneinsicht. Diese Verhandlungen können den Verlust des Klagerechts unterbrechen. Wichtig: Die Verjährung beginnt nicht neu, sondern setzt nach der Hemmung dort an, wo sie zuvor unterbrochen wurde. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann die  neu beginnen, etwa bei einer gerichtlichen Geltendmachung oder wenn die Gegenseite auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Wann verjährt ein Behandlungsfehler konkret?

Der Verlust des Klagerechts beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis der wesentlichen Umstände und der Person des Schuldners erlangen – oder bei grob fahrlässiger Unkenntnis: hätten erlangen müssen. Entscheidend ist also nicht der Behandlungszeitpunkt, sondern wann Sie ausreichend Hinweise hatten, dass ein Behandlungsfehler vorliegt.

Typische Situationen sind z. B. eine plötzliche Verschlechterung der Gesundheit oder der Freiheit, Hinweise anderer Ärzt:innen oder der Erhalt eines medizinischen Gutachtens. Wichtig: Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Deshalb ist es entscheidend, wann Sie Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis hatten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen, diesen Zeitpunkt juristisch einzuordnen.

Welche Ansprüche verjähren?

Verjährende Ansprüche im Überblick

Verjährende Ansprüche im Überblick

Grundsätzlich verjähren alle Ansprüche aus Behandlungsfehlern, die sich auf materielle und immaterielle Schäden beziehen. Dazu zählen:

  • Anspruch auf Schmerzensgeld bei körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen
  • Anspruch auf Entschädigung, z. B. Verdienstausfall oder Pflegekosten
  • Kosten für Nachbehandlungen, Therapien oder Umbauten
  • Ersatz für entgangene Haushaltsführung
  • Entschädigung für sonstige immaterielle Schäden

Strategien zur Fristwahrung

  • Frühzeitige ersteinschätzung durch Fachanwalt für Medizinrecht
  • Sicherung aller medizinischen Unterlagen und Stellungnahmen
  • Außergerichtliche Kontaktaufnahme zur Hemmung der Zeitvorgabe
  • Klageerhebung vor Ablauf der Verjährungsfrist
  • Ggf. Verhandlung über Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Wichtig ist, dass alle diese Maßnahmen rechtzeitig erfolgen, denn läuft die Verjährungsfrist, verjähren Ansprüche unwiderruflich.

Typische Fehler, die zur Verjährung führen

Viele Patient:innen scheitern daran, ihre Ansprüche durchzusetzen, weil sie die Verjährung erst zu spät erkennen oder sich zu viel Zeit lassen. Typische Fehler dabei sind:

FehlerFolge
Keine rechtliche Beratung eingeholtAnsprüche werden zu spät erkannt oder falsch eingeschätzt
Frist nicht berechnetDie Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, wird aber oft falsch kalkuliert
Keine Dokumentation gesichertOhne Unterlagen lässt sich ein Behandlungsfehler schwer nachweisen
Außergerichtliche Verhandlungen nicht dokumentiertDie Hemmung der Verjährung kann nicht bewiesen werden
Auf Klage verzichtetOhne Klage oder ausdrückliche Vereinbarung kann die Verjährung einsetzen

Vermeiden Sie diese Fehler, indem Sie frühzeitig handeln. Eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Medizinrecht kann dabei helfen, Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz rechtzeitig zu sichern.

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