Schmerzensgeld und Schadenersatz:
Ihre Gerechte Entschädigung

Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld

Wenn Sie durch einen Unfall, einen Behandlungsfehler oder eine Verletzung der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zu Schaden gekommen sind, haben Sie nach § 253 BGB Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes dient als Ausgleich für die erlittenen Nachteile oder Einschränkungen und wird individuell auf der Grundlage der Schmerzensgeldbemessung festgelegt.

Was ist Schmerzensgeld?

Eine über den materiellen Schaden hinausgehende Form des Schadenersatzes ist das Schmerzensgeld. Es wird für immaterielle Schäden wie körperliche Schmerzen oder psychische Belastungen gezahlt. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von:
Dauer der Schmerzen und Behandlung
Schwere der Verletzung (z. B. Fraktur, langfristige Beeinträchtigung)
Auswirkungen auf die Lebensqualität
Grad des Verschuldens des Schädigers

Voraussetzungen für Schmerzensgeld

Damit Ihnen Schadensersatz oder Schmerzensgeld zugesprochen wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
✔ Nachweis des Schadens – Eine ärztliche Dokumentation ist erforderlich.
✔ Verschulden der Gegenseite – Der Schädiger muss fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
✔ Direkter Zusammenhang – Ihr Schaden muss durch das Verhalten der Gegenseite verursacht worden sein.
✔ Recht auf Schadensersatz – Neben Schmerzensgeld kann auch ein materieller Schadensersatz zustehen, z. B. für Verdienstausfall oder Behandlungskosten.

Berechnung des Schmerzensgeldes

Die Bemessung des Schmerzensgeldes richtet sich nach:

– Höhe des Schmerzensgeldes in vergleichbaren Fällen (siehe Schmerzensgeldtabelle)
– Heftigkeit und Dauer der Beeinträchtigung
– Langfristige Auswirkungen (z. B. Folgeschaden, Einbuße der Selbstbestimmung)
– Schwere der psychischen Belastung

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer Ansprüche!

Erfolgsbeispiele

Wir haben zahlreiche Patienten erfolgreich unterstützt. Einige Beispiele für erfolgreich abgeschlossene Fälle umfassen die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen

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