Patientenrecht:
Regeln und Service für Ihre Gesundheit


Sie können Ansprüche gegen jedwedes Krankenhaus/Arzt/ geltend machen. 

Stärkung Ihrer Position als Patient

Informierte Zustimmung: Ihr Recht auf medizinische Selbstbestimmung

Vor jeder medizinischen Behandlung müssen Sie umfassend über die geplanten Maßnahmen, Risiken, Alternativen und Folgen informiert werden. Die Einwilligung der Patientin oder des Patienten erfolgt erst nach dieser Aufklärung und Dokumentation; dies entspricht dem Recht auf Selbstbestimmung. Der Begriff der informierten Einwilligung ist gesetzlich festgelegt und stellt sicher, dass Sie als Patientin oder Patient aktiv in Ihre Behandlung einbezogen werden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) regelt diese Vorgaben, damit Ihre medizinische Versorgung transparent bleibt.

Datenschutz im Gesundheitswesen: Vertraulichkeit Ihrer Patientenakte gesichert

Ihr Recht auf Einsicht in die Patientenakte ist durch das Patientenrechtegesetz geschützt. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt ist verpflichtet, Ihre medizinischen Daten sicher zu verwahren. Ohne Ihre Zustimmung dürfen diese nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es gibt eine gesetzliche Verpflichtung oder die sogenannte ausdrückliche Einwilligung des Patienten.

Zugang zu medizinischen Unterlagen

Sie haben das Recht, Ihre eigenen Patientenakten einzusehen und Kopien davon zu erhalten. Dies ermöglicht Ihnen, informierte Entscheidungen über Ihre Behandlung zu treffen, und ist wichtig, um Ihre Rechte bei der weiteren Behandlung oder in rechtlichen Angelegenheiten zu wahren.

Zweitmeinung einholen: Mehr Sicherheit durch unabhängige ärztliche Expertise

Falls bei Ihnen der Verdacht auf eine schwerwiegende Diagnose besteht, ist es grundsätzlich wichtig, dass Sie eine Zweitmeinung bei einem anderen Arzt oder einer Ärztin einholen. So erhalten Sie eine individuelle Einschätzung Ihrer gesundheitlichen Situation und können sich besser entscheiden.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Behandlungsfehler und Patientenverfügung

Falls Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, stehen Ihnen Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Wir prüfen Ihre Behandlungsunterlagen, holen medizinische Gutachten ein und setzen Ihre Ansprüche durch. Auch bei der Erstellung einer Patientenverfügung helfen wir Ihnen, damit Ihr Wille im Ernstfall rechtlich abgesichert ist. In diesem Umstand stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise zur Seite.

Erfolgsbeispiele


Wir haben zahlreiche Patienten und medizinische Einrichtungen erfolgreich unterstützt. Zu unseren Erfolgen zählen:
– Durchsetzung von Ansprüchen nach schweren Behandlungsfehlern
– Sicherung des Rechts auf Einsicht in Patientenakten
– Unterstützung bei Patientenverfügungen und individuellen Entscheidungen
– Klärung von Streitfällen gegenüber der Krankenkasse und der Krankenversicherung

Einige Beispiele für erfolgreich abgeschlossene Fälle umfassen die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen

Nehmen Sie telefonisch Kontakt auf für Unterstützung bei Arzthaftung

Kontaktieren Sie uns für umfassende Beratung und Unterstützung in medizinischen Rechtsangelegenheiten.

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