Rechtsbeistand bei Schäden durch defekte Medizinprodukte
Als Geschädigter besteht die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen. Dieser umfasst unter Umständen die Kosten für medizinische Behandlungen, Schmerzensgeld sowie entgangene Lebensfreude. Die exakte Anspruchsgrundlage sowie die daraus resultierenden Entschädigungen sind von den spezifischen Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig.