Medizinproduktehaftung:
Ihre Rechte bei fehlerhaften Produkten – Anwaltliche Hilfe

Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte können gravierende gesundheitliche Folgen haben. Ob mangelhafte Hüftimplantate, defekte Herzschrittmacher oder fehlerhafte Software in medizinischen Geräten – die Bandbreite möglicher Schäden ist groß. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Was Sie von uns erwarten können:

Spezialisierte Expertise: Wir sind Experten im Bereich Medizinprodukterecht und kennen die spezifischen Herausforderungen bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
– Individuelle Beratung: Jeder Fall ist einzigartig. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation umfassend zu analysieren und eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln.
– Konsequente Interessenvertretung: Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Herstellern, Händlern und Versicherungen mit Nachdruck durch – außergerichtlich und vor Gericht.

Die Medizinprodukthaftung im Detail

Produkthaftungsgesetz vs. Produktsicherheitspflicht (§ 823 BGB)
Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt die Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstanden sind. Es sieht eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers vor, d.h. er haftet auch dann, wenn ihm kein Verschulden an dem Fehler trifft. Im Gegensatz dazu setzt die Produktsicherheitspflicht nach § 823 BGB ein Verschulden des Herstellers voraus. Allerdings kann die Beweislast in bestimmten Fällen auf den Hersteller verlagert werden.
Wichtig: Bei Medizinprodukten greifen oft beide Anspruchsgrundlagen, was Ihre Chancen auf Entschädigung erhöht.
Welche Fristen gelten?
Beweislast: Grundsätzlich trägt der Geschädigte die Beweislast für den Fehler des Produkts, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang. In bestimmten Fällen kann es jedoch zu einer Beweislastumkehr kommen, insbesondere wenn der Fehler im Verantwortungsbereich des Herstellers liegt.
Verjährung: Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren in der Regel drei Jahre nachdem der Geschädigte von dem Schaden und dem Schädiger Kenntnis erlangt hat.
Ausschlussfrist: Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, wenn seit dem Inverkehrbringen des Produkts mehr als zehn Jahre vergangen sind.

Typische Fälle von Medizinproduktehaftung

Hüftimplantate

Lockere oder brechende Implantate, die zu Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und Folgeoperationen führen. Die Implantation fehlerhafter Hüftprothesen kann schwerwiegende Folgen für Patienten haben und zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen.

Herzschrittmacher

Fehlfunktionen, die lebensbedrohliche Situationen verursachen können. Defekte Herzschrittmacher stellen ein besonders hohes Risiko dar, da sie direkt die lebenswichtigen Funktionen des Herzens beeinflussen.

Defibrillatoren

Ausbleibende oder fehlerhafte Schocks, die zu Herzversagen führen können. Die Zuverlässigkeit von Defibrillatoren ist entscheidend für die Sicherheit von Patienten mit Herzrhythmusstörungen.

Kosmetische Implantate 

Kapselfibrose, Risse oder andere Komplikationen. Auch im Bereich der ästhetischen Medizin können fehlerhafte Produkte zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen.

Rechtsbeistand bei Schäden durch defekte Medizinprodukte

Als Geschädigter besteht die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen. Dieser umfasst unter Umständen die Kosten für medizinische Behandlungen, Schmerzensgeld sowie entgangene Lebensfreude. Die exakte Anspruchsgrundlage sowie die daraus resultierenden Entschädigungen sind von den spezifischen Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig.
Die Durchsetzung von Ansprüchen in Fällen der Medizinproduktehaftung kann komplex sein. Es ist ratsam, sich von einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten zu lassen. Ein erfahrener Fachanwalt kann die Erfolgsaussichten Ihres Falls einschätzen und Sie durch den gesamten rechtlichen Prozess begleiten.

Zuverlässige Exzellenz

Ihr Weg zur Entschädigung bei Produktversagen

Wenn Sie durch fehlerhafte Medizinprodukte geschädigt wurden, ist es entscheidend, rechtzeitig zu handeln, um Ihre Rechte durchzusetzen. Hier ist unser schrittweiser Ansatz, um Ihnen zu helfen:

Initialberatung

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, um Ihren Fall zu besprechen. In diesem Gespräch können wir die grundlegenden Fakten erfassen und eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation vornehmen.

Beweissicherung

Sammeln und dokumentieren Sie alle relevanten Beweise, darunter medizinische Berichte und Produktinformationen. Die sorgfältige Dokumentation aller Daten und Unterlagen ist entscheidend für den Erfolg Ihres Falles.

Anspruchseinreichung

Wir formulieren und reichen Ihre Ansprüche bei den zuständigen Stellen ein. Dies kann je nach Fall der Hersteller, der Importeur oder auch die Versicherung sein.

Verhandlungsführung

Wir führen alle notwendigen Verhandlungen, um eine angemessene Entschädigung für Sie zu sichern. Dabei nutzen wir unsere Erfahrung in der Produkthaftung, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Schadensregulierung

Wir überwachen die Auszahlung der Entschädigung und stellen sicher, dass Sie gerecht entschädigt werden. Unser Ziel ist es, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten.

Rechtsbeistand bei Schäden durch defekte Medizinprodukte

Die rechtlichen Regelungen zur Medizinproduktehaftung sind komplex und umfassen verschiedene Gesetze und Verordnungen. Neben dem bereits erwähnten Produkthaftungsgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch spielen auch spezifische Regelungen des Medizinprodukterechts eine wichtige Rolle.
Der Produktbegriff im Kontext der Medizinproduktehaftung ist weit gefasst und umfasst nicht nur physische Gegenstände, sondern auch Software und andere immaterielle Güter, die in der medizinischen Versorgung eingesetzt werden.
Die Produzentenhaftung erstreckt sich dabei auf alle Stufen der Wertschöpfungskette, von der Entwicklung über die Herstellung bis hin zum Vertrieb. Dies bedeutet, dass nicht nur der eigentliche Hersteller, sondern unter Umständen auch Zulieferer oder Händler in die Haftung genommen werden können.
Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang auch der Produktbeobachtungspflicht zu. Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte auch nach dem Inverkehrbringen zu beobachten und bei Bekanntwerden von Risiken oder Fehlern entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann von Warnhinweisen bis hin zu Rückrufaktionen reichen.

Erfolgsbeispiele

Als Fachanwälte für Medizinrecht haben wir zahlreiche Patienten erfolgreich unterstützt. Unsere Erfolge umfassen die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen. Der Produktbegriff und die Rolle des quasi Herstellers sowie des legal Herstellers spielen in diesen Fällen oft eine wichtige Rolle. Wir berücksichtigen alle relevanten Gesetze und Regelungen, um Haftungsfragen zu klären und die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten.

Nehmen Sie telefonisch Kontakt auf für Unterstützung bei Arzthaftung

Kontaktieren Sie uns für umfassende Beratung und Unterstützung in medizinischen Rechtsangelegenheiten.

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