Was ist ein Geburtsschaden?
Ein Geburtsschaden ist eine bleibende oder vorübergehende körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die ein Kind während der Schwangerschaft, der Geburt oder unmittelbar danach erleidet. In selteneren Fällen kann auch die Mutter betroffen sein. Nicht selten sind Geburtsschäden die Folge medizinischer Komplikationen – oder vermeidbarer Fehler im Klinikalltag.
Typische Schäden umfassen:
- Hirnschäden durch Sauerstoffmangel
- Schulterdystokie (Einklemmung im Geburtskanal)
- Frakturen oder Nervenläsionen bei traumatischer Entbindung
- Infektionen oder Stoffwechselentgleisungen in den ersten Lebensstunden
Diese Folgen können sich in chronischen Schmerzen, Entwicklungsverzögerungen oder dauerhaften Behinderungen äußern.
Ursachen von Geburtsschäden – wo liegen die Fehlerquellen?
1. Medizinische Behandlungsfehler
Ein Großteil vermeidbarer Geburtsschäden entsteht durch Fehlverhalten des medizinischen Personals, etwa durch:
- verspätete Notfall-Kaiserschnitte
- unzureichende CTG-Überwachung bei Wehen
- fehlerhaften Einsatz von Geburtszangen oder Saugglocken
- verspätete Reaktion bei Fruchtwasserinfektionen oder Plazentainsuffizienz
2. Genetische Ursachen (nicht beeinflussbar)
Manche Schäden sind auf angeborene Gendefekte oder Chromosomenstörungen zurückzuführen. Hier greift die Medizin in der Regel nicht ein – aber: Wird ein auffälliger Befund übersehen, kann auch das ein Behandlungsfehler sein.
Beispiel: Wird bei erhöhtem Risiko keine Pränataldiagnostik (z. B. NIPT) durchgeführt, kann das haftungsrelevant sein.
3. Umwelteinflüsse & Lebensstil
Substanzen wie Alkohol, Nikotin, bestimmte Medikamente oder Umweltgifte können die Embryonalentwicklung stören. Ebenso wie die:
- chronische Krankheiten (z. B. Diabetes, Epilepsie)
- unbehandelte Infektionen in der Schwangerschaft (z. B. CMV, Röteln)
- Mangelernährung, Stress oder Bewegungsmangel
Ein gesundheitsbewusster Lebensstil senkt das Risiko – entbindet das Gesundheitspersonal aber nicht von der Verantwortung für das Erkennen von Risikofaktoren und dem Ergreifen entsprechender Maßnahmen.
4. Systemische Mängel im Krankenhausbetrieb
Überlastetes Personal, Kommunikationsmängel und wirtschaftlicher Druck in Kliniken führen oft zu vermeidbaren Behandlungsfehlern. Kommt es etwa zur verspäteten Alarmierung eines Facharztes, kann das dramatische Folgen haben.
Welche Geburtsschäden sind rechtlich relevant?
Nicht jeder Schaden ist automatisch ein Haftungsfall. Juristisch relevant sind vor allem:
- fahrlässige Verzögerungen in der Behandlung
- Nichtbeachtung von medizinischen Leitlinien
- unzureichende Aufklärung der Eltern vor Eingriffen
- falsche Risikoabschätzung bei Komplikationen
Für eine erfolgreiche Geltendmachung von Schmerzensgeld oder Schadensersatz müssen Betroffene nachweisen, dass:
- ein konkreter Behandlungsfehler vorliegt,
- dieser kausal mit dem Geburtsschaden zusammenhängt,
- und der Schaden nicht ausschließlich auf unvorhersehbare Umstände zurückzuführen ist.
Was tun bei Verdacht auf Geburtsschaden?
Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Eltern
- Medizinische Akten anfordern – möglichst lückenlos (Geburtsbericht, CTG-Protokolle, Laborwerte)
- Zweitmeinung einholen – idealerweise bei einer spezialisierten Klinik
- Frühförderung organisieren – Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie etc.
- Fachanwalt für Medizinrecht kontaktieren – Erstberatung oft kostenfrei
- Verjährungsfristen prüfen – in der Regel 3 Jahre nach Kenntnis des Schadens, bei Kindern oft länger
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Geburtsschäden?
Die Höhe hängt stark vom Einzelfall ab. Orientierung bieten frühere Urteile:
Fallbeschreibung | Schmerzensgeld | Gericht / Jahr |
---|---|---|
Verspätete CTG-Reaktion – Hirnschädigung | 400.000 € | OLG Hamm, 2018 |
Fehlende Klinikeinweisung bei path. CTG | 500.000 € | OLG Hamm, 2021 |
Aufklärungspflichtverletzung – Balkenagenesie | 20.000 € + Schadensersatz | OLG Karlsruhe, 2020 |
Rechtliche Hilfe – wann & warum?
Ein auf Geburtsschäden spezialisierter Anwalt ist Spezialisierte Fachanwälte für Medizinrecht erkennen Beweislücken im CTG-Protokoll oder mangelnde Aufklärung und arbeiten mit unabhängigen Sachverständigen zusammen – diese Faktoren sind entscheidend für eine erfolgreiche Schadensersatzklage, um:
- Haftungsfragen zu klären
- medizinische Gutachten zu beschaffen
- Verhandlungen mit Versicherungen zu führen
- gerichtlich oder außergerichtlich Ansprüche durchzusetzen
Tipp: Achte auf zertifizierte Fachanwälte für Medizinrecht, idealerweise mit Erfahrung in Geburtstraumafällen.
Fazit
Geburtsfehler sind traumatisch – aber nicht immer unvermeidlich. Wenn es zu einem Behandlungsfehler kommt, haben Familien ein Recht auf Gerechtigkeit und Entschädigung. Dokumentieren Sie alles, handeln Sie frühzeitig und lassen Sie sich von Fachanwälten unterstützen.
FAQ – Häufige Fragen zu Geburtsschäden und Behandlungsfehlern
Was gilt rechtlich als Geburtsschaden?
Ein Geburtsschaden ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die während der Schwangerschaft, Geburt oder unmittelbar danach entsteht. Rechtlich relevant wird er, wenn ein Behandlungsfehler, eine Aufklärungspflichtverletzung oder ein anderer medizinischer Versorgungsfehler ursächlich ist. Dann besteht ggf. Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Wie kann ich feststellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt?
Typische Anzeichen für einen Behandlungsfehler bei der Geburt:
- verzögerter Kaiserschnitt trotz CTG-Alarm
- Fehleinschätzung von Geburtskomplikationen (z. B. Schulterdystokie)
- falscher Einsatz von Zange oder Saugglocke
- unterlassene Überwachung bei Risikoschwangerschaften
Ein medizinisches Gutachten ist meist erforderlich, um einen Fehler zu beweisen.
Wie lange kann man Geburtsschäden einklagen?
Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 3 Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Eltern von Schaden und möglicher Fehlerhaftigkeit erfahren haben. Für das Kind selbst beginnt die Frist erst mit dem 18. Lebensjahr – in vielen Fällen ist eine Klage also bis zum 21. Lebensjahr möglich.
Wer zahlt für Therapien und Pflege bei Geburtsschäden?
Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) notwendige medizinische Maßnahmen. Für:
- private Pflegekräfte
- behindertengerechten Wohnraum
- Verdienstausfall der Eltern
müssen ggf. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arzt oder der Klinik geltend gemacht werden.