Einleitung
Die Beziehung zwischen Arzt und Patient beruht auf Vertrauen und der Erwartung einer fachgerechten medizinischen Versorgung. Dennoch kann es zu Fehlern kommen, die für Patienten schwerwiegende Folgen haben. Dieser Artikel gibt einen ausführlichen Überblick zum Thema Arzthaftung und Behandlungsfehler, erläutert die rechtlichen Grundlagen und zeigt auf, welche Schritte Betroffene unternehmen können.
Was ist ein Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Maßnahme nicht dem allgemein anerkannten fachlichen Standard entspricht und dem Patienten dadurch ein Schaden entsteht. Dies kann sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen geschehen. Wichtige Punkte hierbei sind:
- Verstoß gegen medizinische Standards: Die Behandlung weicht von dem ab, was ein sorgfältig handelnder Facharzt in der gleichen Situation für den Patienten getan hätte.
- Ursächlicher Schaden: Der Fehler hat eine direkte Auswirkung auf die Gesundheit der Patientin oder des Patienten.
Nicht jede unerwünschte Entwicklung stellt automatisch einen Behandlungsfehler dar. Entscheidend ist, ob die Abweichung vom Standard vermeidbar und schuldhaft war.

Häufige Arten von Behandlungsfehlern
- Diagnosefehler: Verspätete oder falsche Diagnosen, die zu einer verspäteten oder falschen Behandlung führen.
- Beispiel: Ein Herzinfarkt wird als Magenverstimmung fehlinterpretiert, was lebensbedrohliche Folgen haben kann.
- Therapiefehler: Eine falsche oder ungeeignete Behandlungsmethode wird angewendet.
- Beispiel: Verabreichung eines falschen Medikaments oder fehlerhafte Durchführung eines chirurgischen Eingriffs.
- Aufklärungsfehler: Patienten werden nicht ausreichend über Risiken, Alternativen und Folgen einer Behandlung aufgeklärt.
- Beispiel: Ein Patient wird nicht über mögliche Nebenwirkungen eines Eingriffs informiert und kann daher keine informierte Entscheidung treffen.
- Dokumentationsfehler: Unvollständige oder fehlerhafte Aufzeichnung der Daten des Patienten, der Diagnose oder der Behandlung.
- Beispiel: Fehlende Dokumentation einer Medikamentenallergie führt zu einer falschen Medikation.
- Organisationsfehler: Mängel in den Abläufen oder in der Ausstattung einer Einrichtung des Gesundheitswesens.
- Beispiel: Unzureichende Hygiene führt zu Krankenhausinfektionen.
Rechtliche Grundlagen der Arzthaftung
Die Arzthaftung beruht auf dem Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient. Ärzte sind verpflichtet, nach den aktuellen medizinischen Standards zu handeln. Bei einem Verstoß können sie zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wichtige Aspekte sind:
- Beweislast: Grundsätzlich muss der Patient den Behandlungsfehler und den dadurch entstandenen Schaden beweisen. Bei groben Behandlungsfehlern kann es jedoch zu einer Beweislastumkehr kommen, so dass der Arzt beweisen muss, dass kein Fehler vorlag.
- Schadensersatz und Schmerzensgeld: Patienten können Ersatz für materielle Schäden (z. B. Verdienstausfall, zusätzliche Behandlungskosten) und immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der Schwere des Fehlers und den individuellen Folgen.
Beweislast und Beweislastumkehr

Im Arzthaftungsprozess liegt die Beweislast grundsätzlich beim Patienten. Er muss nachweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser für den erlittenen Schaden ursächlich war. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten eintritt: Die Beweislast wird auf den Patienten verlagert:
- Grobe Behandlungsfehler: Verstösst ein Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte Erkenntnisse, die aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich sind, wird vermutet, dass der Fehler für den Schaden kausal war. In diesen Fällen muss der Arzt beweisen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre.
- Dokumentationsmängel: Fehlende oder mangelhafte Dokumentation kann auch eine Beweiserleichterung für den Patienten sein, da bei nicht dokumentierten Maßnahmen von einer Nichtdurchführung ausgegangen werden kann.
Schritte für Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler
- Dokumentation sammeln: Notieren Sie den Verlauf der Behandlung detailliert und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf.
- Patientenakte einsehen: Sie haben das Recht, Ihre vollständige Patientenakte einzusehen und Kopien davon anzufertigen. Dies hilft Ihnen, die Behandlung zu überprüfen und mögliche Fehler zu erkennen.
- Unabhängiges Gutachten einholen: Ein medizinisches Gutachten kann klären, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Ihre Krankenkasse oder der Medizinische Dienst können Sie dabei unterstützen.
- Rechtliche Beratung suchen: Suchen Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht auf, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und das weitere Vorgehen zu besprechen.
- Schlichtungsverfahren nutzen: Viele Landesärztekammern bieten Schlichtungsverfahren an, in denen eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Das kann Zeit und Kosten sparen.
Mögliche Ansprüche und deren Durchsetzung
Patienten können folgende Ansprüche geltend machen, wenn ihnen ein Behandlungsfehler nachgewiesen wird:
- Schadensersatz: Erstattung von zusätzlichen Behandlungskosten, Verdienstausfall oder notwendigen Umbaumaßnahmen am Wohnumfeld.
- Schmerzensgeld: Entschädigung für die erlittenen Schmerzen und Leiden. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Eingriffs und den individuellen Umständen.
Die Geltendmachung dieser Ansprüche erfolgt häufig außergerichtlich durch Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Arztes. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Klageweg beschritten werden. Hier empfiehlt sich die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Verjährungsfristen beachten
Ansprüche aus ärztlichen Behandlungsfehlern unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Patient vom Fehler und dem Schaden Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Es ist daher wichtig, rechtzeitig zu handeln, um Ihre Rechte zu wahren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Arzthaftung & Behandlungsfehler
Was zählt als Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt von den allgemein anerkannten medizinischen Standards abweicht und dem Patienten dadurch ein gesundheitlicher Schaden entsteht. Das kann bei der Diagnose, Therapie, Medikation oder Aufklärung passieren.
Wie kann ich einen Behandlungsfehler nachweisen?
Um einen Behandlungsfehler nachzuweisen, benötigen Sie:
– Ihre vollständige Patientenakte.
– Ein unabhängiges medizinisches Gutachten
– Möglichst detaillierte eigene Dokumentation des Behandlungsverlaufs
Die Beweislast liegt in der Regel beim Patienten – bei groben Fehlern kann eine Beweislastumkehr greifen.
Muss ich vor Gericht gehen?
Nein, nicht zwingend. Viele Fälle lassen sich außergerichtlich klären – über Schlichtungsverfahren oder direkt mit der Haftpflichtversicherung des Arztes. Ein gerichtliches Verfahren ist oft langwierig, aber manchmal unvermeidlich.
Welche Kosten entstehen bei der Durchsetzung meiner Ansprüche?
– Die Einsicht in die Patientenakte kostet meist nur Kopiergebühren.
– Gutachten durch den MD sind in vielen Fällen kostenfrei.
– Bei gerichtlichen Verfahren entstehen Anwalts- und Gerichtskosten – eine Rechtsschutzversicherung kann diese abdecken.
Quellen
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/patientenrechte/behandlungsfehler.html
– Medizinischer Dienst Bund (ehem. MDK) – Jahresstatistik:
https://www.medizinischer-dienst.de/veroeffentlichungen/jahresstatistik-behandlungsfehler/
– Wikipedia – Arzthaftung (Deutschland):
https://de.wikipedia.org/wiki/Arzthaftung_(Deutschland)
– Wikipedia – Beweislastumkehr:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr
– DHK Rechtsanwälte: Grobe Behandlungsfehler – Beispiele & Beweislast:
https://www.dhk-law.com/standpunkte/grobe-behandlungsfehler-beispiele/
– Scharffetter Rechtsanwälte:
https://www.scharffetter.com/behandlungsfehler/
– OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2023 – Az. 26 U 17/21:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2023/26_U_17_21_Urteil_20230203.html