Verstoß gegen den Datenschutz in der Arztpraxis –Diese Ansprüche haben Sie als Patient

Was versteht man unter einem Datenschutzverstoß in der Arztpraxis?

Ein Datenschutzverstoß in der Arztpraxis liegt vor, wenn personenbezogene oder besonders schützenswerte Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten unrechtmäßig verarbeitet, weitergegeben oder offengelegt werden. Ob durch menschliches Versagen, mangelhafte IT-Sicherheit oder organisatorische Schwächen – ein solcher Verstoß kann gravierende Folgen haben.

In der Praxis werden tagtäglich sensible Patientendaten erhoben und in digitalen Systemen verarbeitet: Diagnosen, Therapien, Laborwerte, Medikationen oder Inhalte des Behandlungsvertrages. Deshalb ist die Einhaltung des Datenschutzes in der Arztpraxis von höchster Bedeutung – sowohl rechtlich als auch ethisch. Verstöße dagegen können neben immateriellen Schäden auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Häufige Formen von Datenschutzverstößen in der Praxis

Zu den häufigsten Datenschutzverstößen in Arztpraxen zählen:

DatenschutzverstoßBeschreibungRisiko
Unbefugter Zugriff auf PatientenunterlagenNicht behandelndes Personal greift auf Daten zuVerletzung der ärztlichen Schweigepflicht
Weitergabe ohne EinwilligungInformationen an Angehörige oder Dritte ohne rechtliche GrundlageVerlust der Kontrolle über personenbezogene Daten
Fehlversand von DokumentenDaten an falsche Faxnummern oder E-Mail-Adressen gesendetOffenlegung sensibler Gesundheitsdaten
Unzureichende IT-SicherheitVeraltete Systeme, fehlende VerschlüsselungHohes Risiko für Datenpannen
Mangelhafte Schulung des PersonalsFehlendes Wissen über DSGVO oder DatenschutzrechtVerstöße im täglichen Ablauf der Praxis

Die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) und die Bundesvereinigung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVB) empfehlen regelmäßig Fortbildungen und die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn ein hohes Risiko für Patientenrechte besteht.

Rechtsgrundlage – Welche Gesetze schützen Ihre Daten als Patient?

Rolle der DSGVO im medizinischen Umfeld

Die EU-DSGVO (auch DS-GVO genannt) bildet zusammen mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den zentralen rechtlichen Rahmen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung in der Arztpraxis. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig – etwa bei Vorliegen einer Einwilligung des Patienten oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gemäß SGB V.

Praxen, die besonders risikobehaftete Daten automatisiert verarbeiten, sind verpflichtet, innerhalb von 72 Stunden etwaige Datenschutzverstöße zu melden und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur IT-Sicherheit nachzuweisen.

Ärztliche Schweigepflicht und ihre Grenzen

Ergänzend zur DSGVO schützt § 203 StGB die ärztliche Schweigepflicht. Sie verbietet die Weitergabe von Informationen, die im Rahmen eines ärztlich-patientenbezogenen Behandlungsvertrages bekannt geworden sind. Diese Pflicht gilt für Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Fachpersonal und auch externe Dienstleister, sofern diese mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind.

Grenzen gibt es allerdings bei gesetzlichen Meldepflichten oder akuter Gefährdung. In diesen Fällen dürfen Daten auch ohne explizite Einwilligung übermittelt werden – dies muss jedoch stets dokumentiert und rechtlich abgesichert erfolgen.

Wie erkennen Sie einen Datenschutzverstoß?

Viele Prozesse in der Praxis sind für Patienten undurchsichtig. Achten Sie auf folgende Anzeichen:

  • Ihnen unbekannte Personen haben Einsicht in Ihre Patientenakte.
  • Sie erhalten Auskünfte über andere Patienten.
  • Dokumente mit sensiblen Daten liegen offen einsehbar im Wartezimmer.
  • Sie erhalten ärztliche Unterlagen, die nicht für Sie bestimmt sind.
  • Die Datenschutzerklärung auf der Praxis-Homepage fehlt oder ist unvollständig.

Wenn Sie solche Vorfälle beobachten, besteht Grund zur Annahme, dass der Datenschutzes in der Praxis nicht eingehalten wird.

Welche Ansprüche haben Patienten bei einem Datenschutzverstoß?

Die DSGVO (insb. Art. 15–22 und 82) gibt Ihnen als Patientin oder Patient weitreichende Rechte. Dazu zählen:

  • Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
  • Berichtigung unrichtiger Angaben
  • Löschung unrechtmäßig gespeicherter Informationen
  • Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen
  • Anspruch auf Schadensersatz – auch bei immateriellen Schäden wie Scham, Kontrollverlust oder Rufschädigung

So machen Sie Ihre Ansprüche geltend

Folgende Schritte sind zu empfehlen:

  1. Dokumentieren Sie den Vorfall (Datum, Uhrzeit, Beteiligte, Art des Verstoßes).
  2. Kontaktieren Sie den Datenschutzbeauftragten (DSB) der Praxis. Diese:r muss innerhalb eines Monats reagieren.
  3. Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht zur Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten.
  4. Reagiert die Arztpraxis nicht, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.
  5. Im Zweifel: Ziehen Sie eine:n Fachanwalt:in für Datenschutzrecht oder Medizinrecht hinzu.

 Verjährung und Fristen im Datenschutzrecht

Die DS-GVO nennt keine expliziten Fristen. Es gelten die Regeln des BGB: Die Verjährung beträgt i. d. R. drei Jahre ab Kenntnis des Datenschutzverstoßes. Bei arglistiger Täuschung oder Vorsatz können längere Fristen greifen. Warten Sie nicht ab, sondern handeln Sie frühzeitig, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Fazit – Ihre Rechte als Patient bei Datenschutzverletzungen in der Praxis

Der Datenschutz in der Arztpraxis ist mehr als nur ein rechtliches Thema – er betrifft Ihre Privatsphäre, Ihre sensible Gesundheitsdaten und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Die Einhaltung des Datenschutzes sowie der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung ist für alle Praxisinhaber, Ärztinnen und Ärzte sowie deren Dienstleister verpflichtend.

Behalten Sie als Patientin oder Patient Ihre Rechte im Blick:

  • Bestehen Sie auf Aufklärung zur Datenverarbeitung in der Arztpraxis
  • Fordern Sie eine vollständige Datenschutzerklärung auf der Praxis-Homepage
  • Achten Sie auf organisatorische Abläufe – vom Aushang in der Praxis bis zur korrekten Archivierung der Patientenunterlagen

Denn: Datenschutz und Informationsfreiheit sind keine Nebensache – sondern Grundrechte, die auch in der medizinischen Versorgung höchste Priorität haben.

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