Impfnebenwirkungen von Corona
Seit Beginn der Impfkampagne in Deutschland haben sich Millionen von Bürgerinnen und Bürgern freiwillig impfen lassen – insbesondere mit Blick auf den Schutz vor COVID-19. Dabei war die Hoffnung groß, durch eine Impfung gegen COVID-19 nicht nur sich selbst, sondern auch andere zu schützen. Doch je umfangreicher die Impfungen wurden, desto häufiger rückte ein Thema in den Vordergrund: Impfnebenwirkungen.
Zwar gelten die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe als sicher und wurden in umfangreichen Zulassungsstudien getestet, doch wie bei jedem Arzneimittel kann es zu Nebenwirkungen kommen – von leichten Impfreaktionen bis hin zu schwerwiegenden Impfschäden. Gerade im Zusammenhang mit COVID-19-Impfstoffen haben Meldungen über Verdachtsfälle und Impfschäden die öffentliche Diskussion stark beeinflusst. Viele Menschen stellen sich die berechtigte Frage: Was passiert, wenn eine Impfung eine gesundheitliche Schädigung verursacht? Und wie läuft ein Entschädigungsverfahren in solch einem Fall ab?
Was sind Impfnebenwirkungen? – Definition und Abgrenzung
Unterschied zwischen Nebenwirkung, Impfreaktion und Impfschaden
Wenn nach einer Impfung Beschwerden auftreten, ist nicht immer sofort klar, ob es sich um eine Impfreaktion, eine Nebenwirkung oder gar einen Impfschaden handelt. Eine Impfreaktion ist meist eine kurzfristige, harmlose Reaktion des Körpers – etwa Schmerzen an der Einstichstelle, Fieber oder Müdigkeit. Diese treten häufig auf und gelten als Zeichen dafür, dass das Immunsystem auf den Impfstoff reagiert.
Eine Nebenwirkung hingegen ist eine unerwünschte Reaktion auf die Impfung, die über die typische Impfreaktion hinausgeht. Sie kann vorübergehend, aber auch schwerwiegend sein. Ein Impfschaden ist die rechtlich definierte gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Maß hinausgeht und dauerhaft bleibt. Dieser wird nur in seltenen Fällen offiziell anerkannt – die Hürden sind hoch, da ein eindeutiger Zusammenhang mit einer Impfung nachgewiesen werden muss.
Häufige vs. seltene Nebenwirkungen: Was ist bekannt?
Zu den bekannten Nebenwirkungen zählen Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Übelkeit oder Hautausschläge. Diese Beschwerden sind in der Regel vorübergehend und nicht lebensbedrohlich. Schwerwiegende Nebenwirkungen, wie Myokarditis und Perikarditis – insbesondere im Zusammenhang mit mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffen – wurden zwar gemeldet, treten aber selten auf.
Laut dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das für die Arzneimittelsicherheit und die Überwachung der Impfstoffe in Deutschland zuständig ist, wurden seit Beginn der Impfkampagne zahlreiche Verdachtsfälle von Nebenwirkungen registriert. In seinem Bulletin zur Arzneimittelsicherheit berichtet das Paul-Ehrlich-Institut regelmäßig über neue Risikosignale, Erkenntnisse aus Verdachtsfallmeldungen und die Häufigkeit bestimmter Nebenwirkungen. Die Sicherheit von Impfstoffen steht dabei stets im Vordergrund.
Rechtlicher Rahmen: Wer haftet bei Impfschäden?
Im deutschen Recht ist klar geregelt: Wenn durch eine öffentlich empfohlene Impfung ein Impfschaden entsteht, kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Dieser Anspruch ist im Infektionsschutzgesetz (§ 60 IfSG) verankert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Impfung freiwillig erfolgte oder verpflichtend war. Entscheidend ist, dass sie von einer zuständigen Stelle empfohlen wurde – wie etwa durch das Robert Koch-Institut (RKI).
Bei COVID-19-Impfungen liegt eine solche Empfehlung zweifelsfrei vor. Deshalb haben Personen, die durch eine COVID-19-Impfung schwer geschädigt wurden, grundsätzlich Anspruch auf Leistungen wie eine Rente, medizinische Versorgung oder Hilfsmittel. Zuständig für die Entscheidung ist in der Regel das jeweilige Landesversorgungsamt.
Wie läuft das Entschädigungsverfahren ab?
Der erste Schritt für Betroffene ist die Antragstellung beim zuständigen Versorgungsamt. Dies erfolgt in dem Bundesland, in dem Sie zum Zeitpunkt der Impfung gewohnt haben. Dem Antrag müssen medizinische Unterlagen beigefügt werden, die den Zusammenhang zwischen Impfung und gesundheitlicher Schädigung dokumentieren.
Anschließend prüfen Gutachter, ob ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung wahrscheinlich ist. Das Verfahren kann mehrere Monate bis Jahre dauern. Eine Entschädigung wird nur dann gewährt, wenn ein anerkannter Impfschaden vorliegt – das heißt, die Beschwerden müssen schwerwiegend und dauerhaft sein und ein kausaler Zusammenhang mit der Impfung muss bestehen.
Beweislage: Wie weist man einen Impfschaden nach?
Die Beweisführung gehört zu den größten Hürden im Entschädigungsverfahren. Ein bloßer Verdacht oder eine zeitliche Nähe zur Impfung reicht nicht aus. Es müssen medizinische Gutachten vorgelegt werden, die belegen, dass die Symptome durch die Impfung verursacht wurden – also ein direkter Zusammenhang mit einer Impfung vorliegt.
Hierbei spielen die Daten des Paul-Ehrlich-Instituts eine wichtige Rolle. Dieses sammelt Meldungen von Verdachtsfällen und bewertet sie im Hinblick auf neue Risikosignale. Wenn ein bestimmtes Beschwerdebild mehrfach in Verbindung mit einem Impfstoff auftaucht, erhöht das die Chancen auf Anerkennung. Auch die Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) liefern internationale Erkenntnisse, die in nationale Verfahren einfließen können.
Tipps für Betroffene: So verbessern Sie Ihre Erfolgschancen
Ein zentraler Erfolgsfaktor ist die lückenlose medizinische Dokumentation. Notieren Sie alle Symptome, die nach der Impfung aufgetreten sind, und holen Sie ärztliche Atteste ein. Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Ihre Meldung nicht sofort anerkannt wird – oft ist ein langer Atem erforderlich.
Es kann auch hilfreich sein, sich rechtlich beraten zu lassen. Einige Patientenanwälte haben sich auf das Thema Impfkomplikationen spezialisiert und kennen die Anforderungen der Versorgungsämter. Ebenso sollten Sie Ihre Symptome ans Paul-Ehrlich-Institut melden. Diese Meldung kann auch von Ärztinnen und Ärzten übernommen werden und ist wichtig für die arzneimittelrechtliche Bewertung der Sicherheit von Impfstoffen in Deutschland.
Fazit: Wie Sie zu Ihrem Recht kommen können
Die Impfung gegen COVID-19 war und ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen das Coronavirus. Doch wie bei jedem medizinischen Eingriff gibt es Risiken. Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat klare Regelungen geschaffen, um Betroffene bei Impfschäden nicht im Stich zu lassen.
Auch wenn der Weg zur Anerkennung eines Impfschadens lang und steinig sein kann, lohnt es sich, für sein Recht einzutreten. Mit guter Vorbereitung, fundierten medizinischen Nachweisen und rechtlicher Unterstützung stehen die Chancen auf Entschädigung nicht schlecht – insbesondere, wenn es sich um schwerwiegende oder seltene Nebenwirkungen handelt, die bereits in gemeldeten Verdachtsfällen dokumentiert wurden.