Behandlungsfehler:
Ihr Weg zu Recht und Gerechtigkeit

Bewertung ärztlicher Handlungen und Feststellung von Behandlungsfehlern

Das ärztliche Handeln wird anhand des geltenden medizinischen Standards bewertet. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn dieser Standard im jeweiligen Fachgebiet zum Zeitpunkt der Behandlung nicht eingehalten wurde.

Verstöße gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht lassen sich oft anhand von Leitlinien (AWMF-Leitlinien) oder Richtlinien der Bundesausschüsse erkennen. Da zur genauen Ermittlung der Haftungsfrage häufig ein Gutachten erforderlich ist, arbeiten wir eng mit medizinischen Fachberatern zusammen.

Häufigste Behandlungsfehler

Behandlungsfehler können in verschiedenen Phasen der ärztlichen Versorgung auftreten und haben oft schwerwiegende Folgen für den Patienten. Sie entstehen, wenn medizinische Standards nicht eingehalten werden oder der Arzt in seiner Sorgfaltspflicht versagt. Diese Fehler können nicht nur die Genesung behindern, sondern auch zu langfristigen gesundheitlichen Schäden führen. Nachfolgend sind einige der häufigsten Arten von Behandlungsfehlern aufgeführt, die Patienten betreffen können:

01

Fehler bei der Anamnese

Ein Anamnesefehler tritt auf, wenn wichtige Informationen über die Krankengeschichte des Patienten nicht korrekt oder unvollständig erhoben werden. Dies kann zu falschen Entscheidungen im weiteren Behandlungsverlauf führen.

02

Diagnosefehler

Bei einem Befunderhebungsfehler werden notwendige Untersuchungen unterlassen oder unzureichend durchgeführt, sodass wichtige gesundheitliche Informationen übersehen oder falsch interpretiert werden.

03

Fehler bei der Befunderhebung

Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn der Arzt eine Erkrankung falsch oder verspätet diagnostiziert. Dies kann gravierende Folgen für die richtige Behandlung und den Heilungsverlauf des Patienten haben.

04

Fehler bei der therapeutischen oder Sicherungsaufklärung

Hierbei handelt es sich um unzureichende oder fehlerhafte Informationen des Arztes über den Behandlungsverlauf, mögliche Risiken oder alternative Therapieoptionen, was den Patienten an einer informierten Entscheidung hindert.

05

Therapiefehler

Ein Therapiefehler tritt auf, wenn die gewählte Behandlungsmethode nicht dem anerkannten medizinischen Standard entspricht oder falsche Medikamente verabreicht werden, was den Zustand des Patienten verschlechtern kann.

Unser Vorgehen bei Behandlungsfehlern

  • Setzen Sie von Anfang an auf die Expertise eines Patienten- oder Fachanwalts für Medizinrecht. Wir wissen, wie in Fällen von Behandlungsfehlern systematisch vorzugehen ist.
  • Wir stellen sicher, dass alle relevanten Behandlungsunterlagen von Ärzten und Krankenhäusern vollständig herausgegeben werden.
    Nach eingehender Prüfung der Unterlagen lassen wir diese bei Bedarf durch unsere medizinischen Berater begutachten.
  • Wir verfügen über ein breites Netzwerk von vertrauenswürdigen Partnern und Gutachtern, die auch komplexe medizinische Fragen einschätzen können.
  • Wir erläutern Ihnen, welche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz realistisch sind und führen Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen.
  • Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, setzen wir Ihre Ansprüche vor Gericht durch.
  • Die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir. Ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen ein individuelles Pauschalhonorar oder nutzen die Unterstützung eines Prozessfinanzierers, um das Kostenrisiko zu minimieren.

Erfolgsbeispiele

Wir haben zahlreiche Patienten erfolgreich unterstützt. Einige Beispiele für erfolgreich abgeschlossene Fälle umfassen die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Nehmen Sie telefonisch Kontakt auf für Unterstützung bei Arzthaftung

Kontaktieren Sie uns für umfassende Beratung und Unterstützung in medizinischen Rechtsangelegenheiten.

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