Ein Behandlungsfehler kann Ihr Leben drastisch verändern und schwerwiegende gesundheitliche sowie finanzielle Folgen haben. Wenn Sie vermuten, Opfer eines ärztlichen Fehlers geworden zu sein, ist schnelles Handeln entscheidend. In Deutschland werden jährlich über 13.000 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt, wobei in jedem vierten Fall tatsächlich ein Fehler mit Gesundheitsschaden bestätigt wird.
Krankenkasse und Beweislast: Wie Sie einen Behandlungsfehler nachweisen
Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten – Sie müssen sowohl den Fehler als auch den dadurch entstandenen Gesundheitsschaden nachweisen. Dies gestaltet sich oft schwierig, weshalb professionelle Unterstützung wichtig ist.
Konkrete Schritte zum Nachweis eines Behandlungsfehlers:
– Dokumentation sichern: Fordern Sie umgehend Ihre vollständige Patientenakte an.
– Zweitmeinung einholen: Konsultieren Sie einen anderen Facharzt zur Beurteilung.
– Medizinischen Dienst einschalten: Ihre Krankenkasse kann bei der Prüfung helfen und wichtige Unterlagen bereitstellen.
– Gutachterkommissionen nutzen: Viele Ärztekammern bieten kostenlose Schlichtungsverfahren an.
– Beweise sichern: Fotografieren Sie sichtbare Schäden und führen Sie ein Symptomtagebuch.
– Fristen beachten: Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren.
Wichtig: Bei groben Kunstfehlern kann sich die Beweislast umkehren – der Arzt muss dann beweisen, dass der Gesundheitsschaden nicht durch seinen Fehler verursacht wurde.

Verdacht auf einen Behandlungsfehler: Was tun?
Wenn Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben, ist es wichtig, ruhig und systematisch vorzugehen. Hier einige Schritte, die Ihnen helfen können:
1. Dokumentieren Sie alles: Notieren Sie alle Symptome, Gespräche mit Ärzten und Behandlungsschritte. Diese Informationen können später sehr wertvoll sein.
2. Fordern Sie Ihre Patientenakte an: Sie haben das Recht, Einsicht in Ihre vollständige Patientenakte zu nehmen. Diese Unterlagen sind oft entscheidend für die Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen.
3. Suchen Sie eine zweite Meinung: Ein anderer Arzt kann Ihnen helfen, die Situation objektiv einzuschätzen und mögliche Fehler zu identifizieren.
4. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse: Viele Krankenkassen bieten Unterstützung bei der Aufklärung von Behandlungsfehlern an und können den Medizinischen Dienst einschalten.
5. Wenden Sie sich an eine Schlichtungsstelle: Die Ärztekammern bieten oft kostenlose Schlichtungsverfahren an, die eine Alternative zum Rechtsweg darstellen können.
6. Konsultieren Sie einen spezialisierten Anwalt: Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann Ihnen helfen, Ihre Patientenrechte zu verstehen und durchzusetzen.
Rechtliche Schritte bei Behandlungsfehlern
Wenn ein Behandlungsfehler vorliegt, haben Patientinnen und Patienten verschiedene rechtliche Möglichkeiten:
1- Schadensersatz: Dies umfasst alle materiellen Schäden, die durch den Behandlungsfehler entstanden sind, wie zusätzliche Behandlungskosten oder Verdienstausfall.
2- Schmerzensgeld: Für immaterielle Schäden wie Schmerzen, psychisches Leid oder dauerhafte Beeinträchtigungen kann Schmerzensgeld gefordert werden.
3- Klage vor Gericht: Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, kann der Fall vor Gericht gebracht werden.
4- Strafanzeige: In besonders schweren Fällen kann auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht gezogen werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass rechtliche Schritte oft komplex und zeitaufwendig sind. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt kann dabei von unschätzbarem Wert sein.
Unser Vorgehen bei Behandlungsfehlern
Bei einem Verdacht auf einen Kunstfehler ist es ratsam, von Anfang an auf die Expertise eines Fachanwalts für Medizinrecht zu setzen. Wir wissen, wie in Fällen von Behandlungsfehlern systematisch vorzugehen ist und können Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Unser Vorgehen umfasst folgende Schritte:
- Wir stellen sicher, dass alle relevanten Behandlungsunterlagen von Ärzten und Krankenhäusern vollständig herausgegeben werden.
- Nach eingehender Prüfung der Unterlagen lassen wir diese bei Bedarf durch unsere medizinischen Berater begutachten.
- Wir verfügen über ein breites Netzwerk von vertrauenswürdigen Partnern und Gutachtern, die auch komplexe medizinische Fragen einschätzen können.
- Wir erläutern Ihnen, welche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz realistisch sind und führen Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen.
- Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, setzen wir Ihre Ansprüche vor Gericht durch.
- Die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir. Ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen ein individuelles Pauschalhonorar oder nutzen die Unterstützung eines Prozessfinanzierers, um das Kostenrisiko zu minimieren.