Arzthaftung:
Ihr Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Ein ärztlicher Behandlungsfehler kann schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben. Patienten haben das Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn eine fehlerhafte ärztliche Behandlung vorliegt. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – schnell, diskret und ohne Kostenrisiko.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Ein ärztlicher Behandlungsfehler liegt vor, wenn:

  • Die Behandlung nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht.
  • Ein Diagnosefehler oder Aufklärungsfehler nachgewiesen wird.
  • Die Behandlung einen Gesundheitsschaden verursacht hat.
  • Der Arzt den Patienten nicht ordnungsgemäß über Risiken informiert hat.


Laut § 823 BGB kann ein Arzt aufgrund eines groben Behandlungsfehlers haftbar gemacht werden.


Sie können Ansprüche gegen jedwedes Krankenhaus/Arzt/ geltend machen. 

Ansprüche bei Arzthaftung

Diagnosefehler

Es wird die falsche Diagnose gestellt und fehlerhaft oder trotz Notwendigkeit nicht operiert.

Befundfehler

Es werden nicht hinreichend Befunde erhoben und so z. B.Krebs im Frühstadium nicht festgestellt oder ein Bruch nicht hinreichend behandelt

Operationsfehler

Es wird das falsche Bein operiert, die Injektion wird fehlerhaft gesetzt, es wird operiert, statt konservativ zu behandeln usw.

Nachfolgefehler

Es wird zu früh belastet; es wird eine Infektion nach der Operation übersehen; es wird zu früh entlassen

Nachfolgefehler

Es wird die falsche Diagnose gestellt und fehlerhaft oder trotz Notwendigkeit nicht operiert.

Dokumentationsfehler

Die Krankenunterlagen sind ständig auf Dokumentationsdefizite zu überprüfen. Dies gilt zum Beispiel für den Pflegebericht während des Krankenhausaufenthaltes, den Operationsbericht, den Entlassungsbericht mit weiteren Anweisungen. Ist die Dokumentation unzureichend, können sich hieraus Ansprüche für den Patienten ergeben.

Aufklärungsmängel

Die Aufklärung ist ein wichtiger Aspekt im Zuge etwaiger Ansprüche der Patienten geworden. Diese ist stetig zu überprüfen. Ansprüche können aufgrund erhobener Aufklärungsrüge aus einer zu späten Aufklärung (vor einer Operation in aller Regel am Vortrag / 24 Stunden zuvor) ergeben. Sie können sich aus einem unzureichenden Aufklärungsgespräch über Risiken ergeben. Die Beweislast liegt hierbei immer auf der Arztseite.

Ihre Vorteile bei uns

Erfahrung: Fachanwälte für Medizinrecht unterstützen Sie.
Ohne Risiko: Wir prüfen die Erfolgsaussichten kostenlos.
Schnelle Hilfe: Direkte Unterstützung bei Schadensersatzforderungen.
Starke Partner: Zusammenarbeit mit medizinischen Sachverständigen.

Der Prozess der Arzthaftung:
Wie läuft ein Fall ab?

01

Sichtung der Behandlungsunterlagen

Unser Fachanwalt für Medizinrecht prüft die vorhandenen medizinischen Unterlagen auf Fehler.

02

Medizinische Gutachten

Oft wird ein medizinisches Gutachten erstellt, um den Behandlungsfehler zu beweisen.

03

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Der Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wird geltend gemacht, um finanzielle und emotionale Verluste auszugleichen.

Erfolgsbeispiele

Wir haben zahlreiche Patienten erfolgreich unterstützt. Einige Beispiele für erfolgreich abgeschlossene Fälle umfassen die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Nehmen Sie telefonisch Kontakt auf für Unterstützung bei Arzthaftung

Kontaktieren Sie uns für umfassende Beratung und Unterstützung in medizinischen Rechtsangelegenheiten.

Nach oben scrollen
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner