Ein ärztlicher Behandlungsfehler kann schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben. Patienten haben das Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn eine fehlerhafte ärztliche Behandlung vorliegt. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – schnell, diskret und ohne Kostenrisiko.
Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Ein ärztlicher Behandlungsfehler liegt vor, wenn:
- Die Behandlung nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht.
- Ein Diagnosefehler oder Aufklärungsfehler nachgewiesen wird.
- Die Behandlung einen Gesundheitsschaden verursacht hat.
- Der Arzt den Patienten nicht ordnungsgemäß über Risiken informiert hat.
Laut § 823 BGB kann ein Arzt aufgrund eines groben Behandlungsfehlers haftbar gemacht werden.
Ihre Vorteile bei uns
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