Bewertung ärztlicher Handlungen und Feststellung von Behandlungsfehlern
Das ärztliche Handeln wird anhand des geltenden medizinischen Standards bewertet. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn dieser Standard im jeweiligen Fachgebiet zum Zeitpunkt der Behandlung nicht eingehalten wurde.
Verstöße gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht lassen sich oft anhand von Leitlinien (AWMF-Leitlinien) oder Richtlinien der Bundesausschüsse erkennen. Da zur genauen Ermittlung der Haftungsfrage häufig ein Gutachten erforderlich ist, arbeiten wir eng mit medizinischen Fachberatern zusammen.